Sonntag, 30. Juni 2024
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JOURNAL ONKOLOGIE 05/2024

…non olet!

Prof. Dr. med. Christian Doehn

…non olet!
© MQ-Illustrations - stock.adobe.com
Der heutige Beitrag handelt nicht von d-uo, sondern betrifft ausschließlich meine Person. In den letzten Jahren habe ich mich sehr mit dem KISS-Prinzip angefreundet. KISS steht für Keep It Simple and Stupid und wird Clarence „Kelly“ Johnson zugeschrieben. Johnson war Chefentwickler bei Lockheed Martin. Endlich einmal eine Vita mit Wow-Effekt – und da reicht schon die Übersicht bei Wikipedia (1).
Zur Sache: Vor einigen Wochen habe ich von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Regress-Forderung erhalten. Es handelte sich um ein 5-seitiges (!) Schreiben, in dem auch folgende Textbausteine verbaut waren:

• „…die Krankenkasse beanstandet die unzulässige Mehrfachabrechnung von Präventionsleistungen und machte Rückerstattungen geltend.“

• „Falls Sie zur Klärung der von uns übermittelten Behandlungsfälle beitragen können, bitten wir Sie zum … Stellung zu nehmen.“

• „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich für Ihre Praxis … unter Berücksichtigung der Umlagen sowie der Verwaltungskosten folgende Belastung ...“

• „Eine Reduzierung der Belastung, die sich aufgrund Ihrer Stellungnahme bzw. aus den von Ihnen eingereichten Unterlagen ergeben könnten, wird selbstverständlich von uns berücksichtigt.“

• „Wir weisen darauf hin, dass sich die Prüfung des Honorarbescheids ausschließlich auf die vorgenommenen Korrekturen beschränkt.“

• „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift … Widerspruch eingereicht werden.“

• „Die Widerspruchseinlegung in elektronischer Form muss entweder durch eine gemäß § 36 a Absatz 2 SGB I mit einer qualifizierten Signatur der verantwortenden Person versehenen E-Mail oder durch Einreichung der verantwortenden Person auf einem sicheren Übermittlungsweg i.S.d. § 36a Abs. 2 SGB I erfolgen.“

Ich fasse zusammen: eine Krankenkasse und eine kassenärztliche Vereinigung eröffnen im Jahr 2023 einen 5-seitigen (!) Vorgang für einen Streitwert von 42 Cent. Glücklicherweise wurden hierauf nicht noch Verwaltungskosten (2,3%) bzw. Kosten für die allgemeine Sicherstellung (0,131%) erhoben, denn die Übersicht der Rückforderung weist jeweils einen Betrag von 0,00 € aus.

How dare you? KISS!
 
Prof. Dr. med. Christian Doehn
Prof. Dr. med. Christian Doehn
d-uo-Vorstand

Geschäftsstelle Berlin
Lepsiusstraße 92
12165 Berlin
Tel.: 0451-66074
E-Mail: doehn[at]urologikum-luebeck.de
 
Literatur:

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Clarence_Johnson


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