Wer in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt, hat gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf zusätzliche Leistungen. So muss die Kasse unter Umständen auch die Kosten für einen WC-Aufsatz übernehmen, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 16 KR 791/14 B) hervorgeht, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Die Voraussetzung: Durch diesen Aufsatz werden krankheitsbedingte Defizite ausgeglichen.
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"Bewohner von Senioreneinrichtung haben Anspruch auf Kassenleistungen"
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