Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Süddeutschen Zeitung angestoßene Debatte zu Arzneimitteln für seltene Erkrankungen basiert auf falschen Aussagen. Behauptungen, dass Unternehmen unter den seit 2011 geltenden Regelungen für neue Arzneimittel für Orphan Drugs einen extrem hohen Preis festsetzen könnten und diesen auch bekämen, sind schlichtweg falsch. „Orphan Drugs gehen in die gleichen Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung wie jedes andere innovative Arzneimittel auch. Der einzige Unterschied ist, dass Orphan Drugs ihren Zusatznutzen schon vor der Zulassung bei der EU-Kommission nachweisen müssen, um überhaupt den Status als Arzneimittel für seltene Erkrankung zu erhalten und dieser Zusatznutzen dann auch im Frühbewertungsverfahren beim G-BA gilt“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
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"BPI: Zynismus in der Orphan Drug Debatte"
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