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Bundesrat schlägt Organspende-Reform vor

Bundesrat schlägt Organspende-Reform vor
© Dan Race - stock.adobe.com
Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung der Organspenderegeln ein, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die Länderkammer beschloss, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen alle mit Meldeadresse in Deutschland als Organspender nach dem Tod gelten – es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein „entgegenstehender Wille“ des Verstorbenen vor. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
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Erneuter Anlauf für Widerspruchslösung

Im Bundestag selbst hatte kürzlich bereits eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzentwurf vorgestellt, um noch vor der Bundestagswahl 2025 einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung zu unternehmen. Den Vorstoß unterstützt auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Abgeordneter. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Parlament gescheitert.
 
 

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Erschienen am 25.06.2024Ganz allgemein finden es viele gut, nach dem Tod Organe für Schwerkranke zur Verfügung zu stellen. Nur halten sie ihren Willen oft nicht fest. Jetzt gibt es Bewegung.

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© Robert Kneschke - stock.adobe.com

8.400 Menschen auf der Warteliste

Die Initiative des Bundesrats hatte Nordrhein-Westfalen angestoßen, unterstützt wurde sie von sieben weiteren Ländern. Laut Grundgesetz kann auch der Bundesrat Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen. Sie werden dem Parlament durch die Bundesregierung zugeleitet. Der Bundestag hat darüber dann „in angemessener Frist“ zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Zugleich standen aber 8.400 Menschen auf Wartelisten. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.

Quelle: dpa


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