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Nachbesserungen beim Cannabis-Gesetz: THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Nachbesserungen beim Cannabis-Gesetz: THC-Grenzwert im Straßenverkehr
© Aliaksandr Siamko - stock.adobe.com
Rund 2 Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz noch einmal nachgebessert. Die am 06. Juni beschlossenen Regelungen sehen unter anderem einen Grenzwert für Autofahrer vor sowie zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine, um das Entstehen von Großplantagen zu verhindern.
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Einheitlich geltender gesetzlicher THC-Grenzwert

Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig tabu.
 
 

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Erschienen am 27.04.2024Auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis hält der Bundesgerichtshof am bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest.

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Größerer Handlungsspielraum für Länder

Erst im Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte. Deshalb wird den Ländern nun nachträglich ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, etwa bei der Überprüfung der Anbauvereine, die die Droge ab dem 1. Juli gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben dürfen.

Quelle: dpa


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