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Mischpreis: Bundessozialgericht trifft richtige Entscheidung für Patienten

Die Mischpreisbildung bei Arzneimitteln ist rechtmäßig. Damit bleibt der Zugang zu innovativen Therapien für alle Patientengruppen bestehen, für die diese zugelassen sind. Das Bundessozialgericht hat am Mittwoch das Urteil des Landesozialgerichts Berlin-Brandenburg von Juni 2017 nicht bestätigt. Damit bleibt die bislang übliche Praxis der Mischpreisbildung erlaubt.
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