Ein Regierungsentwurf zum Thema "Korruption im Gesundheitswesen" sieht vor, dass künftig nicht nur Vertragsärzte, sondern auch Angehörige anderer Heilberufe wegen Bestechlichkeit belangt werden können. Die Grenze zwischen erlaubter Kooperation und verbotener Korruption sei jedoch unklar, kritisieren Experten. Außerdem seien die Gesundheitsberufe gegenüber anderen freien Berufen benachteiligt.
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"Neues Korruptionsgesetz: Problematische Abgrenzungen"
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