Aufnahme der Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz gefordert
Die Bundesländer hatten im Dezember in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, mit einem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Ein erster Anlauf im Bundestag war 2020 gescheitert. Laumann sieht im jetzt anders zusammengesetzten Bundestag Chancen für eine Annahme des Gesetzes. NRW werde den Entwurf auch allen anderen Gesundheitsministern in den Bundesländern schicken und sie darum bitten, zu Mitantragstellern in der Länderkammer zu werden. Spätestens im Herbst solle der Gesetzentwurf dann im Bundestag sein. Laumann betonte, dass die Frage der Widerspruchslösung bei Organspenden nicht parteipolitisch sei.
In 26 europäischen Staaten gebe es die Widerspruchslösung, sagte der NRW-Minister. „Und diese Länder haben alle höhere Organentnahmezahlen als wir.“ Im vergangenen Jahr haben nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Zugleich standen aber knapp 8.400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.
Mehrheit steht Organspende positiv gegenüber
Zahlreiche Initiativen für die Erhöhung der Spendebereitschaft hätten nichts an den niedrigen Zahlen geändert, sagte Laumann. Dabei stünden Umfragen zufolge etwa zwei Drittel der deutschen Bevölkerung einer Organspende positiv gegenüber. „Aber ich finde einfach, vor der Entscheidung kann man sich nicht drücken.“ Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte jüngst für einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung geworben.
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