Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat am 25. August 2016 die Berufung des Universitätsklinikums Düsseldorf und zweier beklagter Ärzte gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (LG), Aktenzeichen 3 O 388/10, das zuvor bereits zu Gunsten der Klägerin ergangen war, zurückgewiesen.
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"OLG Urteil: Nierenlebendspende 2007 an der Universitätsklinik Düsseldorf rechtswidrig"
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