Zahl der Kinder beeinflusst Beitragshöhe
Bei der konkreten Beitragshöhe gibt es Unterschiede je nach Zahl der Kinder. Für Versicherte mit einem Kind sind es künftig 3,6%, für Menschen ohne Kinder steigt der Beitrag auf 4,2%. Mit zwei Kindern liegt der Beitrag künftig bei 3,35%, mit drei Kindern bei 3,1%, mit vier Kindern bei 2,85% und mit fünf und mehr Kindern bei 2,6%. Darin enthalten ist jeweils ein Arbeitgeberanteil von 1,8%.
Finanzdruck durch steigende Kosten
Hintergrund für die Anhebung ist, dass die Ausgaben für die Pflege seit Jahren immer weiter steigen - unter anderem für die Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte. Zuletzt habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf zudem deutlich schneller zugenommen, als es rein demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre, erläutert die Bundesregierung in der Verordnung. Finanzielle Folgen der Corona-Pandemie wirkten sich ebenfalls ungünstig aus. „Ohne Beitragssatzanhebung würde deshalb ein Systemversagen drohen.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, nannte die Beitragsanhebung einen „Notbehelf“, um die finanzielle Stabilität vorübergehend zu sichern. Dies werde im besten Fall bis zum Jahresende 2025 reichen, aber das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege sei damit nicht gelöst, sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer. „Die für die politisch Verantwortlichen im Bund fast schon zur Selbstverständlichkeit gewordenen Beitragssatzerhöhungen dürfen keine Dauerlösung sein.“
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Erschienen am 19.11.2024 • Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen und zu betreuen sind sie auch für längere Zeit. Das erhöht den Druck für eine Finanzreform weiter.
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Ruf nach großer Finanzreform
Der Sozialverband VdK warnte, es zeichne sich ab, dass der Beitrag 2025 erneut angehoben werden müsse. „Das könnte sogar noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags notwendig werden“, sagte Präsidentin Verena Bentele. Die Finanzierung der Pflegekassen müsse daher vollständig reformiert und ein Mechanismus geschaffen werden, der eine langfristige Finanzierung sicherstellt. Die neue Regierung solle das angehen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst eigentlich noch eine größere Finanzreform für die Pflege angepeilt, die nach dem Bruch der Ampel-Koalition aber nicht mehr zustande kommt. Die Regierung machte nun von einer Regelung Gebrauch, die in der Pflegereform 2023 geschaffen worden war. Demnach darf die Regierung den Beitrag „zur mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit“ per Verordnung anpassen, wenn der Mittelbestand der Pflegeversicherung absehbar eine Monatsausgabe zu unterschreiten droht.
Auch Verbesserungen für Pflegebedürftige
Die Pflegekassen hatten mitgeteilt, dass 2024 und 2025 rote Zahlen drohen, nachdem die Pflegeversicherung dank der Beitragsanhebung 2023 im Plus lag. Neben der Beitragserhöhung greifen zum 1. Januar 2025 auch Verbesserungen für Pflegebedürftige, die ebenfalls bereits in der Reform von 2023 beschlossen worden waren: Alle Pflegeleistungen werden pauschal um 4,5% erhöht.