Montag, 23. Dezember 2024
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Pflegende Familienangehörige sind gesetzlich unfallversichert

Pflegende Familienangehörige sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Allerdings gilt dies nicht für alle Tätigkeiten im Rahmen der Pflege, wie zum Beispiel die Gabe von Medikamenten. In bestimmten Fällen kann aber dennoch ein Arbeitsunfall vorliegen, wenn die Medikamentengabe allein deshalb erfolgte, um eine versicherte Tätigkeit wie das Zu-Bett-Bringen zu ermöglichen.

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