Abrückung vom ursprünglichen Tatvorwurf Aussetzung
Bei den Angeklagten handelte es sich um die ehemalige Einrichtungsleiterin, den früheren Pflegedienstleiter und dessen Stellvertreterin. Der Freispruch war allgemein erwartet worden, weil die Anklage im Laufe der Verhandlung von ihrem ursprünglichen Vorwurf der Aussetzung abgerückt war und ebenso wie die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Der Hauptgrund für diese Kehrtwende war laut Staatsanwalt Markus Jung ein Gutachten, das auf die beengten baulichen Gegebenheiten in dem Heim hingewiesen hatte, die den Ausbruch von COVID-19 begünstigt hätten.
Der Tatvorwurf lautete auf Aussetzung. Bei dem in Strafprozessen eher seltenen Vorwurf geht es darum, Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder im Stich gelassen und sie dadurch „der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung“ ausgesetzt zu haben.
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