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Bundestag berät über besseren Schutz von Frauen vor Abtreibungsgegnern

Bundestag berät über besseren Schutz von Frauen vor Abtreibungsgegnern
© katatonia - stock.adobe.com
Frauen, die sich zu einer Abtreibung beraten lassen wollen, haben häufig nicht nur mit einer schwierigen Situation, sondern auch mit Anfeindungen zu tun. Ein neues Gesetz soll sie stärker schützen.
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Schutz vor radikalen Abtreibungsgegnern

Die Bundesregierung will Frauen künftig besser vor radikalen Abtreibungsgegnern schützen. Der Bundestag hat am 10. April erstmals über ein Gesetz beraten, das für sogenannte Gehsteigbelästigungen künftig Geldstrafen vorsieht. Mit Gehsteigbelästigungen sind Aktionen von Abtreibungsgegnern vor Kliniken, Beratungsstellen oder auch Arztpraxen gemeint, bei denen ungewollt Schwangere belästigt werden. Für diese Menschen werde der „Weg zur Beratungsstelle zum Spießrutenlauf“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwochnachmittag im Plenum.  Das sei „unzumutbar“.

Sowohl die betroffenen Frauen als auch Ärztinnen und Ärzte müssten besser vor radikalen Abtreibungsgegnern geschützt werden, betonte Paus. Sie warb im Bundestag daher um Zustimmung für ihren Gesetzentwurf. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Josefine Ortleb, warb dafür, das Gesetz zum Schutz betroffener Frauen schnell umzusetzen – es sei bereits zu viel Zeit verstrichen. Ortleb sprach von „täglichen Belästigungen“, denen ungewollt Schwangere in Deutschland ausgesetzt seien.

Opposition kritisiert Liberalisierung des Abtreibungsrechts

Aus der Opposition kam teils harsche Kritik. Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, beklagte, dass die Ministerin nicht beziffern könne, wie viele Menschen von Gehsteigbelästigungen überhaupt betroffen seien. Paus spreche von „Einzelfällen“, sollte es aber genauer wissen, wenn sie ein Gesetz dazu auf den Weg bringe, betonte Breher.  Die CDU-Politikerin warnte die Familienministerin davor, das Abtreibungsrecht weiter zu liberalisieren und eine Abschaffung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch anzustreben. Dieser regelt bislang die generelle Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.

Eine Expertenkommission will der Bundesregierung laut Medienberichten am 15. April empfehlen, Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr unter Strafe zu stellen. Der Paragraf 218 kam bei der insgesamt sehr emotionalen Debatte immer wieder zur Sprache – auch wenn er nicht Bestandteil der geplanten Gesetzesänderung zu den Gehsteigbelästigungen ist.

Die Opposition befürchtet, dass die Bundesregierung mit den Gesetzesänderungen zum Thema Abtreibungen den Weg für eine generelle Straffreiheit bereiten wolle. Insbesondere aus der AfD-Fraktion kamen entsprechende Wortmeldungen. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Nicole Höchst, erklärte, dass die Bundesregierung mit ihren Initiativen „die falschen Prioritäten“ setze und sich für das Töten von Ungeborenen einsetze. Sie sprach von „Menschenwürdeträgern“ im Mutterleib, die von denjenigen, die gegen Abtreibung auf die Straße gingen, geschützt würden. „Ihr Gesetz macht Lebensschützer als Gehsteigbelästiger verächtlich“, warf Höchst der Bundesregierung vor.  Sie sprach von einem „menschenverachtenden Dammbruch“, der verhindert werden müsse.
 
 

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Belästigung durch Abtreibungsgegner keine Einzelfälle

Einer aktuellen Untersuchung zufolge handelt es sich bei der Belästigung durch Abtreibungsgegner nicht um Einzelfälle. Für die an diesem Mittwoch veröffentlichten Teilergebnisse der sogenannten Elsa-Studie wurden auch Ärztinnen und Ärzte befragt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jeder vierte (24%) gab demnach an, in der Öffentlichkeit bereits bedroht oder angegriffen worden zu sein. 13% erlebten sogenannte Gehsteigbelästigung vor ihrer Einrichtung, 17% wurden angezeigt, weil sie über Abbrüche informiert oder diese durchgeführt haben. Über den Gesetzentwurf zu den Gehsteigbelästigungen beraten nun die verantwortlichen Ausschüsse des Bundestags.

Quelle: dpa


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