Aufnahme der COVID-19-Impfung in allgemeinen Impfempfehlungen
Mit den Neuerungen nimmt die STIKO die COVID-19-Impfung in ihre allgemeinen Impfempfehlungen 2023 auf. Bisher hatte das Gremium in der Pandemie gesonderte COVID-19-Impfempfehlungen ausgesprochen, die immer wieder angepasst wurden. Der jetzige Schritt ist quasi als Übergang vom Pandemie- in den Normalmodus zu werten.
Die STIKO beim RKI hatte die Empfehlungen bereits Ende April vorgestellt. Der Beschlussentwurf war dann noch an die Bundesländer und Fachkreise gegangen.
Booster-Impfung für bestimmte Personengruppen empfohlen
Neben den ab 60-Jährigen gilt die Booster-Empfehlung auch für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von 6 Monaten sowie für Menschen, die in Medizin und Pflege arbeiten und dadurch ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Auch Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen die Impfung vermutlich keine schützende Wirkung zeigt, sollen weitere Auffrischimpfungen erhalten. Bevorzugter Zeitpunkt ist der Herbst, wie von der Grippeschutzimpfung bekannt. Das soll schweren Krankheitsverläufen vorbeugen.
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