Montag, 23. Dezember 2024
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Tarifverhandlungen für Ärzt:innen in kommunalen Krankenhäusern

Tarifverhandlungen für Ärzt:innen in kommunalen Krankenhäusern
© Iryna - stock.adobe.com
Der Marburger Bund zieht eine ernüchternde Bilanz zum Auftakt der Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): „Statt die Chance zu nutzen, gemeinsam mit der Ärzteschaft nach Antworten für die Herausforderungen der Häuser und ihrer Beschäftigten zu suchen, scheint die VKA – ganz im Sinne ihrer eigenen Tradition – mit beiden Füßen auf der Bremse zu stehen. Diese Haltung lässt nicht nur langwierige, sondern auch streitige Verhandlungen erwarten“, erklärte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, nach der ersten Verhandlungsrunde.
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Forderung nach linearer Erhöhung der Gehälter

Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, betonte: „Unsere Mitglieder erwarten substanzielle Verbesserungen im Gehaltsgefüge, die auch der steigenden Belastung durch Personalmangel und Arbeitsverdichtung Rechnung tragen.“ In den Tarifverhandlungen für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern fordert der Marburger Bund (MB) eine lineare Erhöhung der Gehälter um 8,5% bezogen auf ein Jahr und eine Neuausrichtung der seit Jahrzehnten unveränderten Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit im Tarifvertrag. Die Gewerkschaft will damit auch Tendenzen der kommunalen Kliniken begegnen, bestehende Bereitschaftsdienstmodelle durch vermeintlich günstigere Schichtdienstmodelle zu ersetzen.

Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit

Bei der angestrebten Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit will der MB die schwer zu kontrollierenden und teilweise manipulationsanfälligen Tarifregelungen durch ein deutlich vereinfachtes System ersetzen, welches insbesondere auch den Entgeltabstand zwischen Bereitschaftsdienst und dem bisherigen Schichtdienst verringert. Dazu soll ein Korridor von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr definiert und die gesundheitlich besonders belastende Arbeit außerhalb dieses Korridors – zusätzlich zu den bisherigen Zuschlägen für Nachtarbeit – mit einem Randzeitenzuschlag verteuert werden. Dieser Korridor soll zudem zukünftig die Grundlage bilden für die Frage, ob Schichtarbeit vorliegt. Abhängig davon sollen sowohl das Monatsentgelt als auch der Anspruch auf Zusatzurlaub verändert werden.

Ausweitung der Regelungen zur rechtzeitigen Dienstplanung

Ein weiterer Forderungsbestandteil ist die Ausweitung der Regelungen zur rechtzeitigen Dienstplanung auf die Arbeit in Schichten. Künftig soll diese analog zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft in einem Dienstplan spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums geregelt werden – mit den entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Verbesserungen für Ärzt:innen bei Rufbereitschaft

Daneben stehen auch Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig Rufbereitschaft leisten, und eine deutliche Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte auf dem Plan. „Bei den Bereitschaftsdiensten schließlich ist es unser Ziel, die Bereitschaftsdienstvergütung auf das individualisierte Stundenentgelt umzustellen, um auf diese Weise die Berufserfahrung auch beim Bereitschaftsdienst adäquat abbilden zu können“, betonte Twardy.
 
Die Verhandlungen werden am 1. Juli 2024 in Berlin fortgesetzt.

Den Auftakt der Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern bewertet Dr. Andreas Botzlar in diesem Video: MB-Tarifverhandlungen VKA / Bewertung der Auftaktrunde von Dr. Andreas Botzlar - YouTube.
 
Weitere Informationen zur Tarifrunde mit der VKA finden Sie hier: www.vka-tarifrunde.de

Quelle: Marburger Bund – Bundesverband


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