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Telemedizin braucht Tempo: Klare Regelungen fördern Ausbau

Telemedizin braucht Tempo: Klare Regelungen fördern Ausbau
© Andrey Popov - stock.adobe.com
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) begrüßt die Pläne, Telemedizin breiter in die Versorgungspraxis zu integrieren, die mit dem Digitalgesetz (DigiG) angestoßen wurden. Gleichzeitig brauchen Digital Health-Unternehmen mehr Planungssicherheit, um auch künftig innovative Anwendungen auf den Markt bringen und die Versorgung zukunftsfähig gestalten zu können.
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Forderung nach klaren Regelungen für Telemedizin

Deshalb fordert der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung in einem aktuellen Positionspapier klare Regelungen für Telemedizin, die Planungssicherheit bieten und die Integration in die Versorgung vorantreiben.

Folgende Aspekte sind dafür essentiell:
 
  1. Telemedizin in weitem Umfang ermöglichen
  2. Eindeutige Regelungen zur Erstattung und Vergütung
    • Gleichwertige Vergütung für Videosprechstunde und Sprechstunde vor Ort
    • Überregionales Budget für Telemedizin
    • Unterschiedliche Vergütung für Akut- und Langzeitversorgung
  3. Streichung des § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  4. Anbindung an TI und Patient:innen-Identifikation

Mögliche Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung

Dr. Paul Hadrossek, Mitglied des Vorstandes des SVDGV: “Telemedizin kann die medizinische und pflegerische Versorgung entscheidend verbessern, zum Beispiel indem sie die Vernetzung von Fachkräften vereinfacht, Prozesse effizienter macht oder Hürden beim Zugang zu medizinischer Expertise verringert. Dieser Nutzen muss jetzt anerkannt werden, gerade auch angesichts aktueller Versorgungsengpässe und des Fachkräftemangels. Wir brauchen klare Regelungen sowie eine angemessene Vergütung für Telemedizin und eine Infrastruktur, die einen flächendeckenden, unkomplizierten Einsatz möglich macht. Telemedizin muss allen Patientinnen und Patienten uneingeschränkt zur Verfügung stehen und darf keinen willkürlichen Beschränkungen unterliegen.”

Werbeverbot steht dem Einsatz von Telemedizin entgegen

Tim Schneider, Leiter des Arbeitskreises Telemedizin im SVDGV: “Medizinische Leistungen finden heute nicht mehr nur vor Ort in der Praxis statt, sondern auch über Distanzen hinweg: am Telefon, per Videosprechstunde oder mithilfe anderer telemedizinischer Dienste. Über diese Angebote müssen sich Patientinnen und Patienten informieren können, das erfolgt heute oftmals digital. Durch Paragraph § 9 des Heilmittelwerbegesetzes sind solche Informationen jedoch nach wie vor untersagt – das ist nicht mehr zeitgemäß. Dieses Werbeverbot steht dem Einsatz von Telemedizin eindeutig entgegen und muss deshalb abgeschafft werden.”
 
 

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Quelle: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)


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