Das soll die elektronische Patientenakte leisten
Nach einem Gesetz der Ampel-Koalition sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Kasse angelegt bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Vorab müssen die gesetzlichen Kassen allen Versicherten umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
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Erschienen am 03.12.2024 • Auf dem Jahreskongress der Freien Ärzteschaft wurden schwere Bedenken gegen die "ePA für alle" in der jetzt vorgestellten Form geäußert. Lesen Sie hier mehr!
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Die Verbraucherschützer monierten nach einer Analyse von Versicherten-Anschreiben von 14 Kassen, dass insbesondere über die Vorteile der ePA informiert werde. Zum Widerspruchsrecht gebe es unterschiedliche Angaben zu Einreichungswegen und Zeiträumen. In den kurz gehaltenen Schreiben werde für weitere Informationen teils auf Internetseiten der Kassen verwiesen. Versicherte ohne internetfähige Geräte seien davon ausgeschlossen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen erklärte auf Anfrage, es sei bedauerlich, dass Informationsmaterialien, die Schreiben beigefügt waren, nicht in die Untersuchung einbezogen worden seien. Dies gelte auch für Informationen in Service-Apps, Mitgliedermagazinen und auf Internetseiten. Möglicherweise wäre die Einschätzung positiver ausgefallen, wenn das umfassende Informationsangebot in Gänze betrachtet worden wäre.