Jeder Arbeitnehmer kann mal krankwerden. Aber er muss dem Arbeitgeber dann Bescheid sagen. Und zwar möglichst schnell. Falls der darauf besteht, kann er schon am ersten Tag einen „gelben Schein“ vom Arzt verlangen. Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt leicht Ärger.
Sie haben eine Seite aufgerufen, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen diese Informationen nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
Um das gesamte Angebot unserer Plattformen www.journalonko.de und www.journalmed.de nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten einloggen oder kostenlos registrieren.
"Was Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung beachten müssen"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!