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Medizin

ASCO empfiehlt Impfung gegen Herpes zoster für Krebspatient:innen

ASCO empfiehlt Impfung gegen Herpes zoster für Krebspatient:innen
© Farknot Architect – stock.adobe.com
Mitte März veröffentlichte die American Society of Clinical Oncology (ASCO) ihre aktualisierte Richtline für die Impfung von erwachsenen Krebspatient:innen (1). Die weltweit führende Fachgesellschaft für Onkologie empfiehlt darin bei Krebs und hämatologischen Malignomen die Impfung gegen Herpes zoster (HZ) mit dem adjuvantierten Totimpfstoff. 2 Dosen des Impfstoffs seien demnach sowohl bei Patient:innen mit soliden Tumoren als auch bei hämatologischen Malignomen immunogen (2, 3). Als Begründung für ihre Empfehlung sieht die ASCO das erhöhte Risiko bei Betroffenen für eine HZ-Episode sowie für schwere Komplikationen: Besonders hoch ist demzufolge die HZ-Inzidenz in den ersten 2 Jahren nach einer Krebsdiagnose (4), wobei die größte Gefährdung bei Patient:innen mit hämatologischen Malignomen, insbesondere multiplen Myelomen, zu beobachten ist. Zudem lässt sich ein krebsbedingt höheres HZ-Risiko bei jüngeren Patient:innen unter 50 Jahren im Vergleich zu älteren Betroffenen feststellen (4).
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ASCO-Empfehlung: Zeitnahe Impfung gegen Herpes zoster mit verkürztem Impfschema

Obwohl der Totimpfstoff gegen Herpes zoster auch nach Beginn einer Krebsbehandlung immunogen ist, sollte die Impfung unmittelbar nach der Diagnose und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie erfolgen. Dann sind nach ASCO-Richtline optimale humorale und zelluläre Reaktionen zu erwarten. Um einen frühen Schutz zu erreichen, kann der Abstand zwischen den 2 erforderlichen Impfdosen nach Angaben der US-Fachgesellschaft auf 4 Wochen verkürzt werden (1).

HZ-Impfung auch bei Patient:innen mit Stammzelltransplantation

Weiter empfiehlt die ASCO den Einsatz des HZ-Totimpfstoffs auch bei Patient:innen mit Stammzelltransplantation (HSCT). Demnach kann die Impfung auch bei HSCT nach dem Ende der antiviralen Prophylaxe erfolgen. Dafür sieht die ASCO einen Abstand von 12 bis 18 Monaten bei allogener HSCT vor sowie 3 bis 12 Monate bei autologer HSCT (1). Die antivirale Prophylaxe sollte dabei länger fortgesetzt werden, wenn eine entsprechende Indikation besteht, wie etwa eine chronische Graft-versus-Host-Erkrankung (GVHD) (5) oder eine anhaltende Immunsuppression im Rahmen der Transplantation sowie anderer Komorbiditäten.
 
 

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STIKO-Empfehlung erst für Patient:innen ab 50 Jahren

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bei Patient:innen mit Grunderkrankungen sowie angeborener oder erworbener Immundefizienz ab dem 50. Lebensjahr eine Impfung gegen Herpes zoster als Indikationsimpfung (6). Demnach können etwa bei Patient:innen mit Krebs oder autologer HSCT ein Herpes zoster sowie eine Post-Zoster-Neuralgie durch eine Impfung wirksam vermieden werden (6). Bei Tumoren ergäbe sich zudem eine robuste humorale und zelluläre Immunität. Der Impfstoff ist ab 18 Jahren zugelassen, es besteht jedoch keine STIKO-Empfehlung für besonders gefährdete Patient:innen im Alter von 18 bis 50 Jahre. Viele Krankenkassen übernehmen die Impfung dennoch bei besonderen Risikosituationen, z.B. Immunsuppression/Krebserkrankung, als freiwillige Leistung auf Anfrage. Für alle Menschen ab 60 Jahren ist eine Impfung gegen Herpes zoster generell von der STIKO als Standardimpfung empfohlen und wird von den Krankenkassen erstattet.

Quelle: GSK


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