Bei der medikamentösen Versorgung von Krebspatienten in Deutschland wird seit Neuestem versucht, wirksame Therapien gezielt von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung auszunehmen. Anlässlich des Deutschen Krebskongresses (DKK) warnt der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland – BNHO e. V. vor dieser „Rationierung durch die Hintertür“. Mit dem sog. AMNOG-Verfahren wurde in Deutschland vor fünf Jahren ein neues Bewertungsverfahren für innovative Arzneimittel eingeführt, bei dem nach der arzneimittelrechtlichen Zulassung der Patientennutzen im Rahmen einer „frühen Nutzenbewertung“ noch einmal separat abgeschätzt wird. Das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung bildet die Grundlage für Preisverhandlungen bzw. Rabattverträge zwischen den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen: Je höher der Zusatznutzen, umso besser ist der Preis, den der Hersteller für sein Medikament im GKV-System erzielen kann.
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"Missbrauch des AMNOG-Verfahrens beschränkt Therapieoptionen"
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