Prinzip „Hamburger Modell“
Die stufenweise Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, ist eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation, für die sich die meisten Patienten nach länger andauernder Krankheit entscheiden. Dabei erstellen Arzt und Patient gemeinsam einen Wiedereingliederungsplan, der für mehrere Wochen oder Monate festlegt, wie viele Tage in einer Woche bzw. Stunden täglich der Patient arbeitet. Ziel ist es, die wöchentliche Arbeitszeit kontinuierlich zu steigern, so dass die Arbeitsleistung nach spätestens 6 Monaten so erbracht werden kann wie vor der Erkrankung. Patientinnen und Patienten sind während dieser Zeit weiterhin arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld, Übergangsgeld oder in besonderen Fällen auch Arbeitslosengeld. Arbeitgeber und Kostenträger müssen dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.
Wenn Einschränkungen bleiben
Kann der Patient seine bisherige Tätigkeit nicht in gleichem Maße wie vor der Erkrankung ausüben, gibt es weitere Unterstützungsmaßnahmen, die sich allerdings regional stark unterscheiden können. Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst, dazu: „Viele Patientinnen und Patienten kennen die Bandbreite ihrer Möglichkeiten nicht. Wir empfehlen daher, sich bei der deutschen Rentenversicherung und den Integrationsämtern vor Ort zu informieren. Ansprechpartner und Adressen nennen wir Ratsuchenden gerne.“
© Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
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Häufig reichen Anpassungen des Arbeitsplatzes aus. Leiden Patienten als Folge der Krebserkrankung an dem Erschöpfungszustand Fatigue, so kann der Wechsel aus einem Großraumbüro in einen ruhigeren Arbeitsbereich oder einen Heimarbeitsplatz sinnvoll sein. Auch technische Arbeitshilfen sind möglich. So kann etwa Frauen nach einer Brustkrebsoperation ein höhenverstellbarer Tisch oder ein Stuhl mit Armlehne und Kopfstütze helfen, Beschwerden zu lindern. Die Rentenversicherung übernimmt häufig einen Teil der Kosten, wenn die Erwerbsfähigkeit dadurch erhalten werden kann.
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit der Kraftfahrzeughilfe. Gemeint ist damit die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Fahrzeugs oder beim Umbau des eigenen Autos. Voraussetzung ist die Unterschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze und dass der Patient krankheitsbedingt nur mit dem Auto seinen Arbeitsort erreichen kann.
Teilzeit statt Vollzeit
Krebspatienten, die ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren möchten, haben einen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn sie schwerbehindert oder Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Zudem bieten auch Tarifverträge und das Teilzeit- und Befristungsgesetz gute Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu verkürzen. Die finanziellen Einbußen können durch eine Teil-Erwerbsminderungsrente teilweise ausgeglichen werden. Voraussetzung: Der Patient kann noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten. Übrigens können Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, wenn sie behinderte Menschen einstellen, auch wenn dies zunächst nur zur Probe erfolgt.
Wenn es gar nicht mehr gehen sollte
Es gibt auch Fälle, in denen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Beispielsweise kann Chemotherapie eine Polyneuropathie und damit Gleichgewichts- und Gangstörungen zur Folge haben. Dann kann die Ausübung handwerklicher Berufe mit Gefahren für den Betroffenen selbst sowie für Dritte verbunden sein. Zu den Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zählen deshalb auch Aus- und Weiterbildungen. Diese können mehrwöchige Kurse, aber auch eine vollständige Berufsausbildung oder ein Studium umfassen. Krebspatienten, die sich nach ihrer Erkrankung selbständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss erhalten, wenn so ein dauerhafter Wiedereinstieg ins Arbeitsleben möglich wird.