Die Krebsregistermeldung wurde 2015 eingeführt – ein Blick auf die gesetzlichen Grundlagen
Prof. Dr. med. Christian Doehn, Dr. med. Jörg Klier, Prof. Dr. med. Frank König, Dr. med. Robert Schönfelder, PD Dr. med. Manfred Johannsen, Dr. med. Jörg Schröder, Elke Hempel und Dr. med. Rolf EichenauerIn Deutschland wurden im Jahr 2018 insgesamt 511.000 Tumor-Neuerkrankungen diagnostiziert (1). Bei 54% handelte es sich um Männer und bei 46% um Frauen. Die im Jahr 2015 in Deutschland eingeführte Krebsregistermeldung basiert vor allem auf dem Nationalen Krebsplan (2008), dem Bundeskrebsregisterdatengesetz (2009) und dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (2013). Hinzu kommen der einheitliche Onkologische Basisdatensatz (2014/2021), die eigentliche Krebsregistermeldung (2015) sowie das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten (2021). In der vorliegenden Übersicht soll auf die genannten „Meilensteine“ etwas näher eingegangen werden.
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