Gesundheitspolitik
Pflicht zu Lagerhaltung für bestimmte Medikamente geplant
Zum Vermeiden von Engpässen bei wichtigen Medikamenten sollen nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums auch neue Regeln für Vorräte als Sicherheitspuffer kommen. Zum Auffangen kurzfristiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitiger größerer Mehrbedarfe werde „eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung“ eingeführt, heißt es in einem Referentenentwurf für ein geplantes Gesetz. Demnach sollen Krankenkassen und Pharmabranche in Rabattverträgen generell eine „kontinuierliche, versorgungsnahe Bevorratung“ von bestimmten Arzneimitteln vereinbaren – und zwar in Deutschland oder der EU und für eine Menge, die durchschnittlich in 3 Monaten abgegeben wird.
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