25. Januar 2022
Maßnahmen zur Erhaltung der Fertilität vor einer gonadotoxischen Therapie gewinnen aufgrund steigender Überlebensraten bei Kindern und Jugendlichen mit Krebs zunehmend an Bedeutung. Zu den Möglichkeiten fertilitätserhaltender Maßnahmen (FP) gehören die Kryokonservierung von Oozyten oder Sperma bei postpubertären Jugendlichen oder von Keimzellgewebe des Hodens oder Ovars bei präpubertären Kindern. Bei der Durchführung von FP steht immer das individuelle Risiko der einzelnen Patient:innen im Vordergrund, das abhängig ist von der Grundkrankheit, dem Stadium, dem Therapieprotokoll, der Dringlichkeit des Behandlungsstartes und dem Alter der Betroffenen. Seit dem 1. Juli 2021 werden bei Patient:innen über 18 Jahren die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen durch die Krankenkassen finanziert. Über die Kostenübernahme für pädiatrische Patient:innen wird derzeit noch beraten. Eine langfristige und interdisziplinäre Nachsorge, die u.a. sensible Themen wie Kinderwunsch beinhaltet, sollte jedem Kind und Jugendlichen nach einer gonadotoxischen Therapie zur Verfügung stehen.
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