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Krankenstand auf höchstem Wert seit mehr als 40 Jahren
Seit dem 1. Juni ist es nicht mehr möglich, sich per Telefon krankschreiben zu lassen. Zu Beginn der Pandemie wurde dieser Sonderregelung eingeführt, um den Publikumsverkehr in den Praxen einzudämmen und die Ansteckungsgefahr von Personal und anderen Patient:innen bei einer potenziellen Corona-Erkrankung zu minimieren. Angesichts der momentanen pandemischen Lage ist es nun wieder erforderlich, für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlichen Kontakt mit Ärzt:innen aufzunehmen. Eine Klage auf Lohnfortzahlung bei einer reinen Online-Krankschreibung ohne ärztliche Untersuchung wurde beispielsweise im März vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen. Wird sich der Wegfall der Regelung auf die aktuelle Krankenstandsquote auswirken?
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