d-uo: Onkologie-Vereinbarung: Neue Ziffer für die orale zytostatische Tumortherapie
Die 2009 geschlossene Onkologie-Vereinbarung hat die Förderung der qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung zum Ziel. Die in der Vereinbarung getroffenen Regelungen sollten die erhöhten zeitlichen, finanziellen und personellen Belastungen der teilnehmenden onkologisch qualifizierten Ärzte berücksichtigen. Davon ausgenommen waren bislang jedoch die bereits seit über einem Jahrzehnt auch in der Uro-Onkologie eingesetzten oralen Tumortherapien. Mit Beschluss vom 13.12.2018 wird die Onkologie-Vereinbarung nun endlich angepasst und ab Jahresbeginn 2019 um die oralen zytostatischen Tumortherapien erweitert.
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