Entitätsübergreifend
Thromboseprophylaxe in der gynäkologischen Onkologie
Tumorassoziierte Thrombosen (CAT) sind eine potenziell vermeidbare Komplikation auch bei gynäkologischen Tumorerkrankungen. Die bisherige Datenlage zeigt auf, dass venöse Thromboembolien (VTE) auch in der gynäko-onkologischen Sprechstunde relevant und mit einer vergleichsweise hohen Mortalität assoziiert sind. Eine Thromboseprophylaxe zum Beispiel mit subkutan verabreichtem niedermolekularem Heparin (NMH) ist nicht bei allen ambulanten Patientinnen mit gynäkologischen Tumorerkrankungen per se indiziert. Daher ist eine sorgsame und individualisierte Risikostratifizierung erforderlich, um diejenigen Patientinnen zu identifizieren, die von einer pharmakologischen CAT-Prophylaxe profitieren.
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