Donnerstag, 21. November 2024
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Biosimilars

Biosimilars
© denisismagilov - stock.adobe.com
Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sog. Biologika, werden in einem komplexen Verfahren mit Hilfe von lebenden Zellen hergestellt. Unter Biosimilars versteht man Nachbauten originaler Biologika nach Ablauf des Patentschutzes, mit dem Ziel der Kostenersparnis (20-40% Kostensenkung werden angestrebt, in Abhängigkeit von Rabattverträgen). Aufgrund ihres komplizierten Aufbaus kommt es bei der Herstellung von Biopharmazeutika jedoch zu natürlichen Schwankungen, wodurch sich das Biosimilar minimal vom Original-Biologikum unterscheidet, d.h. Nachahmer- und Referenzprodukt sind hinsichtlich des Aufbaus nicht gleich, sondern nur ähnlich (similar) aber bezüglich Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität gleichwertig.
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Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sog. Biologika, werden in einem komplexen Verfahren mit Hilfe von lebenden Zellen hergestellt. Unter Biosimilars versteht man Nachbauten originaler Biologika nach Ablauf des Patentschutzes, mit dem Ziel der Kostenersparnis (20-40% Kostensenkung werden angestrebt, in Abhängigkeit von Rabattverträgen). Aufgrund ihres komplizierten Aufbaus kommt es bei der Herstellung von Biopharmazeutika jedoch zu natürlichen Schwankungen, wodurch sich das Biosimilar minimal vom Original-Biologikum unterscheidet, d.h. Nachahmer- und Referenzprodukt sind hinsichtlich des Aufbaus nicht gleich, sondern nur ähnlich (similar) aber bezüglich Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität gleichwertig.
 
 

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© Darren Baker / Fotolia.com

Was ist ein Biosimilar?

Wird ein Arzneimittel mit einer neuen Substanz zugelassen, bezeichnet man es als Originator. Bei der Bezeichnung eines Nachahmerprodukts wird je nach Herstellungsprozess zwischen Generikum und Biosimilar unterschieden. Bei Generika handelt es sich um chemisch-synthetische Arzneimittel, die über eine chemische Synthese hergestellt werden und deren Struktur in einer chemischen Formel klar beschrieben werden kann. Der Wirkstoff eines Generikums ist also identisch zu dem des Originalpräparats. Da Biosimilars in lebenden Zellen hergestellt werden, sind sie mit dem Original-Biologikum nicht identisch, aber sehr ähnlich. Selbst beim Original-Biologikum gibt es bei jeder neuen Charge unvermeidbare minimale Unterschiede.

Die europäische Arzneimittelagentur (EMA) bewertet Biosimilars grundsätzlich anders als Generika:
  • Generika = identische Kopie des Originals, rein chemisch synthetisierbar, geringes Molekulargewicht
  • Biosimilar = ähnlich, aber nicht identisch mit dem Original, 10x höheres Molekulargewicht als Generika (Beispiel Wachstumsfaktoren); Biosimilare Antikörper: 100x höheres Molekulargewicht als Generika, unterscheiden sich in Zelllinien, Herstellungsverfahren, verwendeten DNA-Vektoren etc.

Zulassung

Da bei Generika die chemische Struktur identisch zum Referenzprodukt ist, müssen die Nachahmerprodukte ihre Wirksamkeit im Gegensatz zum Originalpräparat nicht mehr in Zulassungsstudien unter Beweis stellen. Biosimilars/Biosimilare Antikörper hingegen werden mit Hilfe von lebenden Zelllinien genauso aufwändig produziert wie die Biologika-Originale. Als monoklonale Antikörper haben sie eine hohe Molekülmasse von ca. 150.000 Dalton (150 kDa), dadurch ergeben sich größere Wahrscheinlichkeiten für Varianzen. Entsprechend genau sieht die EMA bei Biosimilars hin und verlangt eine präklinische und eine klinische Studie mit dem Wirkstoffkandidaten. Diese klinische Studie wird nur in einer Indikation durchgeführt, auch wenn das Original-Biologikum für mehrere Indikationen, d.h. zur Anwendung bei verschiedenen Erkrankungssituationen zugelassen ist. Kann für das Biosimilar in dieser Indikation die gleiche Qualität, Bioäquivalenz, Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen werden, wird es für alle Indikationen des Originals zugelassen (Extrapolation).

Da die Sicherheit von biosimilaren Antikörpern im Rahmen des auf diese Weise verkürzten Zulassungsverfahrens nicht ausreichend geprüft werden kann, wird mit einem auf der Spitze stehenden gleichschenkligen Dreieck (▼) sowie dem Hinweis „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung“, darauf hingewiesen.

In den letzten 10 Jahren hat das Sicherheitskontrollsystem der EU in Bezug auf Art, Schwere oder Häufigkeit von Nebenwirkungen keine relevanten Abweichungen zwischen Biosimilars und ihren Referenzarzneimitteln festgestellt.

Beispiele für Biosimilars in der Onkologie

Zur Therapie verschiedener Krebserkrankungen kommen Biopharmazeutika wie z.B. sog. monoklonale Antikörper zum Einsatz, von denen bereits einige Biosimilars zur Verfügung stehen (z.B. von Bevacizumab, Rituximab, Trastuzumab). Neben biosimilaren Antikörpern gibt es auch von dem Wachstumsfaktor Pegfilgrastim, der während einer Chemotherapie angewendet wird, um die Nebenwirkungen zu verringern, inzwischen Biosimilars.

Redaktion von journalonko.de (UM)

Literatur:

https://www.ema.europa.eu/en/documents/leaflet/biosimilars-eu-information-guide-healthcare-professionals_de.pdf
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/26643/attachments/1/translations/de/renditions/native

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