Arzneimittel-Richtlinie zum Biologika-Austausch: Therapiesicherheit hat Vorrang
Die neue Arzneimittel-Richtlinie verpflichtet Apotheken dazu, verordnete Biologika und Biosimilars zur parenteralen Anwendung durch ein preisgünstigeres Arzneimittel zu ersetzen (1). Um einen für Patient:innen potenziell nachteiligen Austausch zu vermeiden, kann jedoch auch in Zukunft von den bestehenden Möglichkeiten – u.a. von „Aut-idem ja oder nein“ – Gebrauch gemacht werden.
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