PPR 2.0 vollständig umsetzen
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd): „Die Koalitionsfraktionen müssen den Gesetzentwurf der Regierung nachbessern. Wichtig ist, dass die PPR 2.0 vollständig umgesetzt wird, anstatt nur ein daran angelehntes Konzept auf den Weg zu bringen. Die PPR 2.0 bemisst den Personaleinsatz am tatsächlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten. Das ist ein wichtiger Fortschritt im Vergleich zu der starren und praxisfernen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die derzeit gilt. Die PpUGV muss mit Einführung der PPR 2.0 abgeschafft werden. Die Untergrenzen für eine Pflegepersonalbesetzung müssen durch Korridore ersetzt werden, die aus dem Pflegebedarf abgeleitet sind. Langfristiges Ziel muss sein, ein neues wissenschaftliches Personalmessungsinstrument auf Grundlage der PPR 2.0 zu erarbeiten. Der Ball liegt bei der Bundesregierung, dafür endlich den Auftrag zu erteilen, anstatt dieses zur Entlastung und Weiterentwicklung der Pflege wichtige Projekt weiter hinauszuzögern.“
Mit dem vorliegenden Entwurf soll die gesetzliche Frist in § 137k SGB V, bis zu der die Entwicklung und Erprobung eines neuen, wissenschaftlichen Verfahrens abgeschlossen sein muss, nun um ein Jahr auf den 31. Dezember 2025 verschoben werden.
Ausnahme bei entlastenden Tarifverträgen streichen
„Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass laut Regierungsentwurf Kliniken, in denen ein Tarifvertrag mit pflegentlastenden Regelungen besteht, aus der Kalkulation und Anwendung der PPR 2.0 herausgenommen werden sollen. Tariflich festgelegte Personalvorgaben basieren nicht auf dem konkreten Pflegebedarf, sondern sollen Pflegekräften nach Überlastungssituationen einen zeitlichen Ausgleich geben. Zudem würde durch die Herausnahme dieser Krankenhäuser ein Flickenteppich bei der Pflegepersonalbemessung entstehen. Es ist daher wichtig, dass der bereits vorliegende Änderungsantrag, mit dem diese Ausnahme aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden soll, von den Koalitionsfraktionen beschlossen wird“, so Rümmelin weiter.
Auf den letzten Metern vor der Anhörung haben sich die Koalitionsfraktionen auf weitere Änderungsanträge verständigt, mit denen Einzelmaßnahmen zur Reform der Krankenhausstrukturen auf den Weg gebracht werden sollen. Dazu gehören finanzielle Mittel für die Geburtshilfe und Pädiatrie sowie die Einführung von tagesstationären Behandlungen in Krankenhäusern.
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Gesamtkonzept statt mit heißer Nadel gestrickte Einzelregelungen
„Die Krankenhäuser befinden sich in einer Zeit der großen Unsicherheiten. Die Corona-Pandemie bestimmt weiter den Klinikalltag und die massiv gestiegenen Preise bringen viele Häuser an ihre Liquiditätsgrenze. In dieser Situation brauchen die Krankenhäuser Klarheit und Planungssicherheit. Das gilt sowohl für die konkrete Ausgestaltung des angekündigten finanziellen Abwehrschirms als auch für die Gesamtstrategie der geplanten Krankenhausreform. Doch statt eines durchdachten Gesamtkonzepts für die Klinikreform legt die Koalition nun nur einige kleinteilige, mit der heißen Nadel gestrickte Einzelregelungen vor. Die schnellen
Finanzspritzen für die gesonderten Bereiche der Geburtshilfe und Pädiatrie sind notwendig geworden, weil das aktuelle Finanzierungssystem den realen Versorgungsbedarf nicht genügend abbildet. Dies sind nur zwei Beispiele, die die Dringlichkeit einer umfassenden Reform der Krankenhausstrukturen und -finanzierung deutlich machen. Es ist allerdings fraglich, ob ein so großes und notwendiges Projekt wie die Krankenhausreform auf diese Art scheibchenweise gelingen kann,“ so Rümmelin abschließend.
Quelle: Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd)