Gesundheitspolitik
Unterlagen zu Corona-Tests müssen länger aufbewahrt werden
Unterlagen von Corona-Teststellen müssen auch angesichts laufender Klärungen zu zweifelhaften Abrechnungen 4 Jahre länger bis Ende 2028 aufbewahrt werden. Das legt eine am 5. Dezember in Kraft getretene Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest. In der Begründung wird unter anderem auf noch laufenden Abrechnungsprüfungen in einzelnen Ländern und Ermittlungen gegen Teststellenbetreiber hingewiesen. Eigentlich wäre die Rahmenregelung zu den Tests zum Ende dieses Jahres ausgelaufen.
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