Gesundheitspolitik
Streit um Fitness-Tarif – BGH stärkt Versicherungsnehmern den Rücken
Fürs Joggen, gesunde Essen und Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt sollen Versicherte in einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rabatten bei der Prämie belohnt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Tarif unter die Lupe genommen – und im Streit um einige Regelungen nun den Versicherungsnehmern den Rücken gestärkt. Zwei Klauseln des Tarifs hielten einer Inhaltskontrolle der Karlsruher Richterinnen und Richter nicht stand, wie das Gericht am 12. Juni mitteilte. Sie seien intransparent, führten zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherten – und seien daher unwirksam.
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