Journal Onkologie

Gesundheitspolitik | Beiträge ab Seite 83

Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert in seiner Stellungnahme zum 14. SGB-V Änderungsgesetz, das in dieser Woche zur Anhörung steht, den Bundestag auf, die Maßnahmen gegen die pharmazeutische Industrie zu begrenzen. Nach Auffassung des BPI müssen Arzneimittel ohne Patentschutz und verordnungsfähige Arzneimittel der Selbstmedikation (OTx) von Preisstopp und erhöhtem Abschlag ausgenommen werden. Und für alle anderen Arzneimittel muss es zumindest einen Inflationsausgleich beim seit mehr als vier Jahren bestehenden Preisstopp geben. "Wir haben seit vier Jahren keinen Inflationsausgleich, keinen Ausgleich für gestiegene Kosten: Das entzieht Arzneimitteln die wirtschaftliche Grundlage. Und mit der neuen Regelung zum Zwangsabschlag werden dann auch noch generische Arzneimittel stärker als bisher belastet. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein und muss dringend korrigiert werden", sagt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

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Energiesparlampe zerbricht: Sofort Fenster auf

Zerbricht eine Energiesparlampe, ist es am besten, sofort das Fenster zu öffnen und den Raum für rund eine Viertelstunde zu verlassen. Denn die Lampen enthalten eine geringe Menge Quecksilber, das giftig ist, erläutert Stefanie Labs von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse in Berlin. Das Quecksilber verdampft bei Raumtemperatur - und die Bewohner sollten das Gemisch nicht einatmen. Sonst drohen Gesundheitsschäden.

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KBV: Elektronische Gesundheitskarte widerspricht geltendem Recht

Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen geltendes Recht. Die e-card sei damit nutzlos. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten die darauf gespeicherten Fotos der Versicherten nicht überprüft. Über die Stellungnahme der KBV, die die elektronische Karte seit langem kritisiert, berichtete zuerst das "Hamburger Abendblatt" (Dienstag).

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Freie Arztwahl gilt auch im Pflegeheim

Grundsätzlich dürfen sich Senioren im Heim weiter von ihrem Hausarzt behandeln lassen. Denn sie haben ein Recht auf freie Arztwahl. Dieser Anspruch bestehe auch dann, wenn das Heim mit einem anderen Arzt zusammenarbeitet, der zur Visite kommt. Darauf weist Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) hin. Schwieriger sieht es bei Fachärzten wie Zahnarzt, Neurologe oder Augenarzt aus. Viele behandelten keine Heimbewohner, da ihnen das Equipment für auswärtige Behandlungen fehle.

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Frauenärzte bleiben bei der rezeptfreien Notfallkontrazeption skeptisch

Kondom kaputt, Antibabypille vergessen? Nach ungeschütztem Sex ist die zügige Einnahme der "Pille danach" gefordert, wenn eine Schwangerschaft vermieden werden soll. Ist der Frauenarzt erst nach dem Wochenende für ein nötiges Rezept wieder erreichbar, wird die Zeit dafür knapp. Nach mehr als zehn Jahren könnten jetzt aber auch in Deutschland die Ampeln für eine rezeptfreie "Pille danach" auf Grün umspringen: Nach dem Bundesrat hat nun auch der Fachausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Aufhebung der bisherigen Rezeptpflicht empfohlen. Die Experten sähen keine medizinische Notwendigkeit, länger an ihr festzuhalten, teilte die Bundesoberbehörde am 14. Januar 2014 mit. Die Gynäkologen der ärztlichen Genossenschaft GenoGyn zeigen sich indes besorgt.

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Pflegen mit dem Finanzamt - Kosten können Steuerlast mindern

Pflege kostet mitunter viel Geld. Das Problem: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt längst nicht alle Kosten. Reichen die eigenen Mittel nicht, springen oft die Kinder ein. Eine finanzielle Belastung für alle Seiten. Allerdings gibt es auch Entlastung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können die Ausgaben von der Steuer absetzen, erklärt Vicky Johrden vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin.

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Immer mehr Schwerbehinderte arbeitslos

Die Bundesagentur für Arbeit warnt nach einem Bericht der Dortmunder "Ruhrnachrichten" (Montag) vor einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten. Im Oktober 2013 waren nach Angaben der Nürnberger Behörde 176.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos - rund 3000 oder 2% mehr als im Vorjahr. "Mit 6% war der Anstieg bei der Gruppe der 25- bis unter 35-jährigen am höchsten", zitiert das Blatt aus einer neuen Broschüre der Bundesagentur.

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Nicht von Kasse abwimmeln lassen - Aufnahme schriftlich beantragen

Eine gesetzliche Krankenkasse darf sich nicht weigern, ein neues Mitglied aufzunehmen. Wollen gesetzlich Versicherter die Kasse wechseln, beantragen sie die Aufnahme in die neue Kasse am besten schriftlich. "Lassen Sie sich auf keine Diskussion ein", rät Stefan Palmowski von der Beratungsstelle Dortmund der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UDP). Das gelte insbesondere, wenn die neue Kasse bei einem ersten telefonischen Kontakt vor Aufnahme Gesundheitsfragen stelle oder die Aufnahme verzögern wolle.

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Krankenkassen benachteiligen Alte und Kranke

Alte und kranke Menschen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder diskriminiert. Das geht aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes hervor, den die Aufsichtsbehörde im Internet veröffentlicht hat. Danach benachteiligen die Kassen Versicherte mit hohem Kostenrisiko oft schon bei der Anwerbung. Daneben habe es aber auch Versuche gegeben, Ältere oder Kranke aus der Kasse herauszudrängen, heißt es in dem Bericht, aus dem zuerst die "Frankfurter Rundschau" (Mittwoch) zitiert hatte.

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Pathologen: „Innovationsfeindlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung?“

Es ist eine Grundsatzfrage, die den Bewertungsausschuss von  Krankenkassen und Ärzten künftig beschäftigen wird. Wie ist mit der  neuen molekularen Medizin umzugehen? Ein interner Streit über die  Abrechnungsfähigkeit der Genexpressionsanalyse führt zu einer  "Präzisierung" im EBM und de facto zu Leistungsausschlüssen für  gesetzlich versicherte Brustkrebspatientinnen. Ab 01.10.2013 wird im  EBM die bislang noch erlaubte Abrechnung von Genexpressionstests  nicht mehr möglich sein.

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Wales führt Widerspruchsregelung bei Organspende ein

In Wales werden künftig alle gesunden Erwachsenen automatisch potenzielle Organspender sein - es sei denn, sie schließen das für sich ausdrücklich aus. Das Regionalparlament in Cardiff fasste am späten Dienstagabend einen entsprechenden Beschluss. Das neue Gesetz soll 2015 in Kraft treten. Bisher müssen Waliser - wie in Deutschland - per Organspendeausweis ausdrücklich ihren Willen zur Spende bekunden, ehe nach ihrem Hirntod ein Organ entnommen werden kann.

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