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Medizin

Ungleichbehandlung: HIV-positive Menschen mit DLBCL brauchen Zugang zu CAR-T-Zelltherapien

Ungleichbehandlung: HIV-positive Menschen mit DLBCL brauchen Zugang zu CAR-T-Zelltherapien
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HIV-positive Patient:innen mit einem diffus großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) sind von der CAR-T-Zelltherapie derzeit meist ausgeschlossen. Aus medizinischer Sicht spreche jedoch nichts gegen den Einsatz einer CAR-T-Zelltherapie mit Axicabtagen-Ciloleucel bei HIV-positiven Menschen, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) in einer aktuellen Stellungnahme. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) mahnt sie an, dass der Ausschluss dieser Patientengruppe eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung darstelle.
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Verbesserte Prognose beim DLBCL durch CAR-T-Zelltherapien

Für erwachsene Patient:innen mit DLBCL, die bereits 2 und mehr systemische Therapien durchlaufen haben, bei denen der Krebs nicht auf eine Chemotherapie anspricht oder es zu einem Rezidiv kommt, ist seit 2018 eine CAR-T-Zelltherapie mit Axicabtagen-Ciloleucel zugelassen. „Durch den Einsatz der CAR-T-Zelltherapie hat sich die Prognose von Patientinnen und Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem DLBCL deutlich gebessert. In einigen Fällen sprechen wir bereits von einer Heilung.“, sagt Prof. Dr. Kai Hübel, Oberarzt der Klinik I für Innere Medizin am Universitätsklinikum Köln und Vorsitzender des Arbeitskreises HIV-Neoplasien der DGHO.

Ausschluss von HIV-Infizierten bei klinischen Studien

Angeborene und erworbene Immundefekte gehören zu den Risikofaktoren für die Entwicklung eines Lymphoms. Dabei ist das DLBCL das häufigste aller HIV-Lymphome. Dennoch können HIV-Patient:innen, die an einem DLBCL leiden, in vielen Fällen nicht mit einer CAR-T-Zelltherapie mit Axicabtagen-Ciloleucel behandelt werden. Denn sowohl die klinischen Zulassungsstudien, aus denen HIV-Patient:innen regelhaft ausgeschlossen sind, als auch die Leitlinien zur Behandlung von Lymphomen, orientieren sich an nicht-HIV-infizierten Menschen. „Die Verwendung von Axi-Cel bei HIV-Infizierten, die an einem DLBCL erkrankt sind, wurde bisher von den Kostenträgern in aller Regel mit Verweis auf die nicht-verfügbaren Studiendaten und einer angeblichen Verfügbarkeit von äquivalenten Therapiealternativen abgelehnt“ erläutert Prof. Dr. Maria Vehreschild, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie.
 
 

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Ungleichbehandlung nach medizinischer Datenlage nicht begründbar

Die DGHO weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich aus der aktuellen Datenlage jedoch keine Hinweise auf eine verringerte Wirksamkeit oder eine erhöhte Toxizität der CAR-T-Zelltherapie bei HIV-Infizierten ergeben. Auch wenn sich die Daten auf kleinere Fallserien und retrospektive Analysen beschränkten, da HIV-positive Patient:innen aus klinischen Prüfungen ausgeschlossen seien, ist dies eine wichtige Erkenntnis. Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass eine Therapie mit Axicabtagen-Ciloleucel bei HIV-Patient:innen mit DLBCL sicher und effektiv ist, dies schließe auch Patient:innen mit einem schlechten Immunstatus ein. Vor Einsatz einer solchen Therapie sollte ein Votum eines spezialisierten Tumorboards unter Einschluss von in der HIV-Therapie erfahrenen Infektiologen für den konkreten Fall vorliegen. „Der Ausschluss HIV-positiver Patientinnen und Patienten von einer CAR-T-Zelltherapie stellt eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Menschen mit HIV dar – das ist nicht länger hinnehmbar“ betont Prof. Hübel für die DGHO. Prof. Vehreschild ergänzt: „Das Vorliegen einer HIV-Infektion sollte heute wegen der sehr guten Therapiemöglichkeiten dieser Erkrankung keinen Hinderungsgrund für andere notwendige Behandlungen mehr darstellen. Dies gilt grundsätzlich – und auch für die Therapie von Krebserkrankungen, einschließlich der CAR-T-Zelltherapie.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e. V.


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