18. Mai 2021
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die 16 Landeskrebsgesellschaften unter dem Dach der DKG begrüßen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz. Der Entwurf sieht eine schrittweise jährliche Erhöhung der Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt über einen Zeitraum von 5 Jahren vor. Geplant ist außerdem die Angleichung der Besteuerung von erhitztem Tabak, sogenannten Heat-not-Burn-Produkten, an die Zigarettensteuer; für nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten soll ebenfalls eine Tabaksteuer erhoben werden. „Im europäischen Vergleich bildet Deutschland aktuell das Schlusslicht bei der Tabakprävention. Vor diesem Hintergrund ist der vorgelegte Entwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG. „Denn Tabaksteuererhöhungen zählen, wenn sie mit spürbaren Preiserhöhungen einhergehen, zu den wirksamsten Mitteln der Tabakprävention.“
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