Zulassungserweiterung von Cetuximab beim mCRC und r/m SCCHN: Jetzt auch zweiwöchentliche Verabreichung möglich
Cetuximab ist seit Dezember 2024 in der Europäischen Union auch für die zweiwöchentliche Verabreichung zur Behandlung des metastasierten Kolorektalkarzinoms (mCRC) sowie des rezidivierenden oder metastasierenden Plattenepithelkarzinoms im Kopf- und Halsbereich (r/m SCCHN) zugelassen (1, 2). Studien zeigen, dass die neue zweiwöchentliche Dosierung eine vergleichbare Wirksamkeit und Verträglichkeit wie das bisher übliche wöchentliche Schema aufweist (3-14). Dies gilt sowohl für die Kombination mit Chemotherapie in der Erstlinie beim mCRC als auch für spätere Therapielinien und die Behandlung von r/m SCCHN (12-14).
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