Dienstag, 24. Dezember 2024
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Infos für Patienten

Als Krebspatient auf Reisen – hilfreiche Tipps

Ein Kurzurlaub in der Therapiepause – das hört sich für viele Betroffene verlockend an. Mal abschalten und die physischen und psychischen Belastungen der Erkrankung vorübergehend hinter sich lassen. Aber: Kann ich das als Krebspatient? Und worauf ist zu achten? Diese und weitere Fragen zum Thema „Reisen mit Krebs“ beantwortet der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr telefonisch unter 0800-420 30 40 oder per E-Mail unter krebsinformationsdienst@dkfz.de.
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Kein Tabu

Grundsätzlich gilt: Auch als Krebspatient sind Urlaubsreisen möglich, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt. Allerdings sollten diese frühzeitig und sorgfältig geplant werden. „Wir empfehlen Patienten und Angehörigen, vor einer Reise auf jeden Fall mit dem behandelnden Arzt zu sprechen – zur eigenen Sicherheit“, so Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums.   

Urlaub auch bei Krankschreibung?

Die Reise darf den Heilungsprozess nicht verzögern – das ist die arbeitsrechtliche Voraussetzung für Krebspatienten, um trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren zu können. Berufstätige Betroffene sollten auf jeden Fall mit Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber Rücksprache halten. Auch der Kliniksozialdienst hilft bei Fragen weiter. Wer Krankengeld bekommt und ins Ausland reist, muss das vorab mit der Krankenkasse besprechen, um seinen Leistungsanspruch nicht zu gefährden.

Medikamentöse Versorgung

Der behandelnde Arzt weiß, welche Medikamente mitzunehmen sind, und kann viele weitere Fragen beantworten: Vertragen die Arzneimittel Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit? Gibt es vergleichbare Mittel, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann? Reichen die Vorräte auch noch für die ersten Tage nach der Rückkehr? Wichtig außerdem: Die Beipackzettel nicht vergessen. Sie enthalten Angaben in international gültiger Form und können im Ernstfall hilfreich sein. Schmerzmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz dürfen in kleinen Mengen in viele Länder mitgenommen werden – vorausgesetzt, der Arzt stellt eine Bescheinigung aus und das Gesundheitsamt hat diese beglaubigt (Infos auch unter https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html). Für Krebspatienten ist der Schutz vor Infektionen wichtig, daher sollte mit dem Arzt besprochen werden, ob der eigene Impfschutz ausreicht. Informationen bietet auch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de

Auskunft der Krankenversicherung einholen

Vor einer Reise ins Ausland empfiehlt es sich, mit der Krankenversicherung zu klären, in welchen Ländern die deutsche Versicherung gilt, wo der Arzt die Vorauskasse fordert oder gar keine Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Informationen und Merkblätter bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung/Ausland unter www.dvka.de. Bei Privatversicherten gilt ausschließlich der jeweilige Vertrag. Zudem kann der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Sie tritt auch für Leistungen ein, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind, beispielsweise ein medizinisch notwendiger Rücktransport. Allerdings besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, wenn die Erkrankung bei Reiseantritt bereits bekannt oder zu erwarten war. Krebspatienten sollten daher vorab mit dem Versicherer klären, ob und inwieweit Beschwerden im Zusammenhang mit der Krebserkrankung mitversichert sind. Der Versicherungsschutz bei Krebspatienten gilt meistens nur für andere unerwartet aufgetretene Krankheiten.

Der Europäische Notfallausweis – medizinische Informationen auf einen Blick

Das auffällig gelbe Dokument liefert im Ernstfall neben einem Lichtbild und persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers, auch medizinisch relevante Informationen über Blutgruppe, Schutzimpfungen, chronische Erkrankungen, Name und Dosierung einzunehmender Medikamente sowie mögliche Allergien. Auch Angaben zu Personen, die im Notfall verständigt werden sollen, sind aufgeführt. Der Ausweis ist in neun Sprachen verfasst und beim Hausarzt, in Apotheken oder beim Bundesanzeiger Verlag erhältlich. Kostenpunkt: 3-4€.

Auf Nummer sicher – Bestätigung der Flugtauglichkeit

Auch bei Flugreisen können versicherungsrechtliche Schwierigkeiten auftreten. Kommt es etwa während einer Flugreise zu einem Zwischenfall, sind Krebspatienten schlimmstenfalls zur Zahlung von Folgekosten verpflichtet. Auf Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung ist in diesem Fall nicht unbedingt Verlass. Denn war das Risiko aufgrund der Krebserkrankung vorher bekannt, springen viele Versicherungen nicht ein. Wer sicher gehen möchte, kann sich vorab vom Arzt die Flugtauglichkeit bestätigen lassen. Dieses Attest muss selbst bezahlt werden und kostet zwischen 20 und 50€. Ein international einheitliches Formular für die Bestätigung der Flugreisetauglichkeit kann man über das Reisebüro oder auf den Internetseiten der Fluggesellschaft beziehen. Der behandelnde Arzt muss dieses medizinische Informationsformular (MEDIF) vor dem Flug ausfüllen und an den flugmedizinischen Dienst weiterleiten.

Nicht besorgniserregend: Strahlenbelastung beim Fliegen

Übrigens, die Höhenstrahlung bei Flugreisen stellt für Krebspatienten kein relevantes zusätzliches Gesundheitsrisiko dar. Flugpassagiere sind zwar trotz der inzwischen für Fernreisen meistens gesenkten Flughöhen einer gewissen radioaktiven Strahlung ausgesetzt. Für Gelegenheitsflieger, wie es auch die meisten Krebspatienten sind, kann diese jedoch als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden. So auch die Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/luft-boden/flug/flug.html).

Deutsches Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft


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