Krebsfrüherkennung: Welche Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen?
Das Bundesgesundheitsministerium gibt auf seiner Webseite einen Überblick, welche
Früherkennungsuntersuchungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.
Vorab: Zu jedem Früherkennungstermin gehört auch eine gezielte Anamnese. Das heißt, dass die Ärzt:innen nach Veränderungen oder Beschwerden fragt, die das jeweilige Organ betreffen.
Gebärmutterhalskrebs
Der Pap-Abstrich, den viele Frauen kennen – ist ein Teil der Früherkennung von
Gebärmutterhalskrebs. Frauen von 20 bis 34 Jahren können diese Genitaluntersuchung jährlich in Anspruch nehmen. Beim Pap-Abstrich wird Material vom Gebärmutterhals entnommen und auf Zellveränderungen hin untersucht. Auch eine Tastuntersuchung ist Teil des Termins. Der Gebärmutterhals-Abstrich, den die Ärzt:innen dabei nehmen, wird nicht nur auf Zellveränderungen hin untersucht, sondern auch auf eine genitale
Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV). Für Frauen ab 35 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs alle 3 Jahre.
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Brustkrebs: Tastuntersuchung
Frauen ab 30 Jahren können jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von
Brustkrebs in Anspruch nehmen. Dabei tasten die Gynäkolog:innen die Brust sowie die Lymphknoten in der Körperregion ab und gibt eine Anleitung, wie sich die Patient:innen zu Hause regelmäßig selbst abtasten können.
Mammografie-Screening
Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren können alle 2 Jahre ein Mammographie-Screening in Anspruch nehmen. Zentraler Teil ist das Röntgen beider Brüste. Besonderheit: Für diese Früherkennungsuntersuchung werden Einladungen verschickt, in denen in aller Regel ein Termin vorgeschlagen wird. Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen gilt auch hier: Die Teilnahme ist freiwillig.
Hautkrebs
Männer und Frauen ab 35 Jahren haben alle 2 Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Dabei untersuchen Hautärzt:innen die Haut am gesamten Körper nach Veränderungen. Auch dafür qualifizierte Hausärzt:innen können die Untersuchung durchführen.
Prostatakrebs
Männer haben ab einem Alter von 45 Jahren jährlich Anspruch auf eine Genital- und Prostata-Untersuchung. Teil des Termins ist eine
Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus. Auch Lymphknoten in dieser Körperregion werden abgetastet.
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Darmkrebs: Darmspiegelung
Männer haben ab einem Alter von 50 Jahren, Frauen ab 55 Jahren Anspruch auf eine
Darmspiegelung zur Krebsfrüherkennung. Ist das Ergebnis unauffällig, kann man nach mindestens 10 Jahren eine zweite Darmspiegelung machen lassen. Bei Auffälligkeiten wird früher wieder kontrolliert.
Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Eine 2. Möglichkeit, Darmkrebs früh aufzuspüren: Tests auf verborgenes Blut im Stuhl. Frauen haben ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf einen jährlichen Test. Männer ab 50 Jahren können wählen: zwischen einem jährlichen Test oder 2 Darmspiegelungen im Mindestabstand von 10 Jahren. Ab 55 Jahren gilt: Sowohl Männer als auch Frauen können wählen zwischen Tests auf Blut im Stuhl alle 2 Jahre oder 2 Darmspiegelungen im Mindestabstand von 10 Jahren.