Bessere Bedingungen für Hausarztpraxen – Bundestag beschließt neues Gesetz
Für Patient:innen sind Hausärzt:innen wichtige Anlaufstellen und Lotsen im Gesundheitssystem. Kurz vor der Wahl werden für sie noch Erleichterungen und mehr Geld besiegelt, auch um das Netz zuerhalten.
Mehr Zeit für die Patient:innen
Bessere Bedingungen für Hausarztpraxen sollen die Vor-Ort-Versorgung für Millionen Menschen in ganz Deutschland stärkerabsichern. Darauf zielt ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das der Bundestag beschlossen hat. Es regelt finanzielle Anreize und Vereinfachungen und soll so auch mehr Zeit für neue Patient:innen ermöglichen. „Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte“, versprach Lauterbach.
Was wurde beschlossen?
Kurz vor der Bundestagswahl hatten sich SPD und Grüne mit ihrem ehemaligen Ampel-Partner FDP noch auf wichtige Punkte eines Gesetzes verständigt, das nach dem Koalitionsbruch zu versanden drohte. Großes Ziel ist, angesichts von 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen – vor allem auf dem Land oder in ärmeren Vierteln von Großstädten. Ein Überblick über die künftigen Regelungen, die um einige neue Punkte ergänzt wurden:
Obergrenzen bei der Vergütung werden aufgehoben
Für Hausärzt:innen werden – wie schon bei Kinderärzt:innen – übliche Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben. Das bedeutet, dass sie Mehrarbeit sicher honoriert bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. „Jede Leistung wird bezahlt“, lautet das Motto. Sosoll es für Hausärzt:innen auch attraktiver werden, wieder mehr Patient:innen anzunehmen. Zu Buche schlagen dürfte die Umstellung mit einem „unteren dreistelligen Millionenbetrag“ an Mehrkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie das Ministerium schätzt.
Versorgungspauschale für Patient:innen mit leichten chronischen Erkrankungen
Praxen sollen künftig eine „Versorgungspauschale“ für Patient:innen mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf erhalten. Das soll Einbestellungen in jedem Quartal nur aus Abrechnungsgründen vermeiden und größere Freiräume schaffen. Hausärzt:innen können stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen. Eine extra „Vorhaltepauschale“ können Praxen bekommen, die bestimmte Kriterien erfüllen – zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder „bedarfsgerechten“ Sprechzeiten etwa abends.
Bessere Lotsenfunktion erwartet
Die Offensive für bessere Bedingungen soll auch helfen, das Netz bei nahenden Ruhestandswellen zu erhalten. Hausärzt:innen könnten ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen, sagte Lauterbach. „Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.“ Zwar zeigte sich zuletzt kein Rückgang mehr. Ende 2023 gab es laut Bundesarztregister 51.389 Hausärzt:innen und damit 75 mehr als Ende 2022. 10 Jahre zuvor waren es aber 52.262. Bei Hausärzt:innen ist der Anteil der Über-60-Jährigen mit 37% besonders hoch.
Pille danach ohne Altersgrenze
Schon jetzt haben Frauen einen Anspruch auf eine Notfall-Verhütung mit einer „Pille danach“ auf Kassenkosten, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt – allerdings bisher mit einer Altersbeschränkung bis zum 22. Geburtstag. Diese Altersgrenze ist jetzt abgeschafft.
Quelle:dpa