Intensivmediziner fordern strenge Indikation und gewissenhafte Ermittlung des Patientenwillens
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu lebensverlängernden Maßnahmen ist die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) besorgt, dass das Urteil missverstanden werden könne. „Wir betonen ausdrücklich, dass eine Behandlung gegen den Patientenwillen bereits heute unzulässig und strafbar ist“, sagt DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler sowie Sprecher der DIVI-Sektion Ethik.
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