Gesundheitspolitik
BGH kassiert Ausschlussklausel bei Reisekrankenversicherung
Bei Versicherungsklauseln müssen Verbraucher:innen verstehen können, wann genau der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es lohnt also ein Blick in die Details. Eine recht allgemein formulierte Klausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung zu einem Ausschluss „bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand“ ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe intransparent gewesen – und daher unwirksam. (Az.: IV ZR 129/23)
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