Journal Onkologie
Gesundheitspolitik

Bürokratische Hürden und mangelnde Informationen

"Gründe für die seltene Inanspruchnahme sind vermutlich unter anderem bürokratische Hürden, die mit der Beantragung und Organisation dieser Leistungen verbunden sind", sagt Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung. So unterliegen Hilfspersonen in Rheinland-Pfalz bestimmten Auflagen: Sie dürfen beispielsweise nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein oder in häuslicher Gemeinschaft leben. Darüber hinaus müssen sie Nachweise wie einen ausreichenden Versicherungsschutz, ein Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs vorlegen. Die Regelungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden auf Landesebene entschieden. "Auch mangelnde Informationen über die möglichen Verwendungszwecke der Gelder ist womöglich ein Grund für die seltene Nutzung. Es ist unser Ziel, dass diese Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen“, erklärt Jörn Simon. "Dazu müssen wir die Verfahren vereinfachen und die Angebote besser bekannt machen. Mit unserer App "TK-PflegeKompakt" wollen wir hierzu einen Beitrag leisten. Sie ist ein Wegweiser vom Antrag bis zur Leistung und unterstützt pflegende Angehörige.“ Die App ist kostenfrei verfügbar, unabhängig von einer Versicherung bei der TK.
 
 
 

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TK: Gelder jährlich auszahlen

Ein konkreter Vorschlag der TK ist die Umstellung der Auszahlungsmethode: Statt wie bisher monatlich, sollten die Gelder zukünftig jährlich als ein flexibel nutzbares Jahresbudget ausgezahlt werden. Dies würde den bürokratischen Aufwand sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Pflegekassen erheblich reduzieren. Zudem setzt die TK auf die Digitalisierung: "Ein einheitliches Online-Portal über verfügbare Pflege- und Kurzzeitplätze für ganz Deutschland sollte auf der Agenda des künftigen Bundesgesundheitsministers oder der künftigen Gesundheitsministerin stehen. Es braucht endlich Transparenz im Pflege-Dschungel. Hierzu gehört auch, dass Einrichtungen verpflichtet werden, freie Kapazitäten zu melden", so Simon.Quelle:

Techniker Krankenkasse Landesvertretung Rheinland-Pfalz

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