Fortgeschrittenes Melanom: Nivolumab + Relatlimab wird in Deutschland nicht eingeführt
Nach intensiver Prüfung wurde entschieden, die im September 2022 von der Europäischen Kommission zugelassene Fixdosiskombination aus Nivolumab und Relatlimab für die Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierten Melanoms mit Tumorzell-PD-L1-Expression < 1% bei Erwachsenen und Jugendlichen im Alter ab 12 Jahren, in Deutschland aktuell nicht einzuführen. Vor dem Hintergrund des kürzlich in Kraft getretenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) und der aktuellen AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz)-Regularien sieht der Hersteller keine Möglichkeit, eine Nutzenbewertung für Nivolumab-Relatlimab zu erreichen, die den Wert gegenüber der Vergleichstherapie und die Bedeutung der Vorteile für Patient:innen mit einem fortgeschrittenen malignen Melanom widerspiegeln würde.
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