Zervixkarzinom-Früherkennung: G-BA beschließt Einsatz von nicht DNA-basiertem HPV-Test und Dünnschichtzytologie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22.11.2018 ein wegweisendes Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms und eine damit einhergehende Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme beschlossen (1). Damit gilt für gesetzlich-versicherte Frauen ab 35 Jahren: Im Rahmen der Ko-Testung haben sie zusätzlich zur zytologischen Untersuchung Anspruch auf einen Test zum Nachweis einer Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) (1).
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