Journal Onkologie
Gesundheitspolitik
Damit soll es vorerst dabei bleiben, dass alle ab 12 Jahren bei der Einreise nach Deutschland über einen 3G-Nachweis als geimpft, genesen oder negativ getestet verfügen müssen. Die Verordnung sieht für Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet darüber hinaus auch Quarantänepflichten vor. Aktuell wird laut der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) aber kein Land von der Bundesregierung als ein solches Gebiet eingestuft.Quelle:

dpa

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