Journal Onkologie
Gesundheitspolitik
An diesem Donnerstag wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über die Neuregelung der Isolationspflicht beraten. Bayern und Sachsen haben bereits die bisher geltende Frist von 10 Tagen auf 5 Tage reduziert.

Dies sei aber nur bei einem negativen Testergebnis und 48-stündiger Symptomfreiheit sinnvoll, sagte Johna. Der Nachweis sollte von einer Teststelle, beispielsweise einem Testzentrum oder einer Arztpraxis, stammen.
 
 

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Quelle:

dpa

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