Journal Onkologie
Medizin

Fokus auf evidenzbasierte Therapien

Laut Robert Koch-Institut erkrankten im Jahr 2020 etwa 17.100 Personen an einem invasiven Harnblasenkarzinom, darunter 12.500 Männer. Bei der Krebsentität handelt es sich meistens um Urothelkarzinome, die in der Blase und den ableitenden Harnwegen vorkommen können. Hinzu kamen noch rund 13.680 Erkrankungsfälle mit nicht-invasiven papillären Karzinomen und in situ-Tumoren der Blase. Aktives und passives Rauchen sind die wichtigsten vermeidbaren Risikofaktoren.

Ziel der S3-Leitlinie ist es, evidenzbasierte Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Therapie von Patient:innen mit Harnblasenkrebs zu verbessern. Ein Team von 4 Expert:innen hat die Überarbeitung der Leitlinie koordiniert: Prof. Jürgen Gschwend und Prof. Margitta Retz, beide vom TUM Universitätsklinikum rechts der Isar München, Prof. Günter Niegisch vom Universitätsklinikum Düsseldorf und PD Dr. Philipp Maisch vom Universitätsklinikum Ulm.

Neuerungen bei perioperativen Systemtherapien

Perioperative Systemtherapien können das Überleben von Patient:innen mit lokalisiertem, muskelinvasivem Harnblasenkarzinom verbessern. „In der 3. Version der S3-Leitlinie haben wir daher mehrere Neuerungen zu diesem Thema aufgenommen“, sagt Prof. Niegisch. „Diese betreffen Chemotherapien vor oder nach Operationen wie auch adjuvante Immuntherapien bei geeigneten Patient:innen.“ Prof. Niegisch betont, dass die Entscheidung für eine perioperative Systemtherapie wesentlich von individuellen Faktoren der Krebsbetroffenen abhängig ist, also etwa vom Allgemeinzustand und Komorbiditäten sowie von Vortherapien und vom Verlauf der Tumorerkrankung. Für die Entscheidungsfindung ist die Einbeziehung aller beteiligten Disziplinen essentiell. Deshalb, so Prof. Niegisch: „Bei Patientinnen und Patienten mit muskelinvasivem Harnblasenkarzinom soll das Therapiekonzept multidisziplinär in einer Tumorkonferenz vor Therapiebeginn festgelegt werden.“

Qualitätsgesicherte Rehabilitation

Aktualisiert wurden die Leitlinienempfehlungen auch zur qualitätsgesicherten Rehabilitation nach operativer und systemischer Therapie. „Die entsprechenden Maßnahmen sollten in einer Klinik mit qualitätsgesicherter Zulassung für uroonkologische Rehabilitation erfolgen“, so Prof. Retz. Sie führt weiter aus: „Die Empfehlungen zur Behandlung funktioneller Störungen nach radikaler Zystektomie wurden Geschlechts-spezifisch aktualisiert. Dies betrifft beispielsweise bei Männern Therapieempfehlungen bei erektiler Dysfunktion und Beratungen zu Sexualstörungen bei Frauen.“ Da Blasenkrebs mit einer großen Einschränkung der Lebensqualität einhergehen kann, sollten Patient:innen zudem frühestmöglich ein psychoonkologisches Screening angeboten und in angemessenen Abständen wiederholt werden.

Die aktualisierte S3-Leitlinie ist hier abrufbar: www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/harnblasenkarzinom

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Quelle:

Leitlinienprogramm Onkologie/Deutsche Krebsgesellschaft e. V. & Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V.

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