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Nach der Krebstherapie: Fragen und Antworten zur onkologischen Reha

Nach der Krebstherapie: Fragen und Antworten zur onkologischen Reha
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Eine Krebsbehandlung ist eine große Belastung - nicht nur für den Körper, auch für die Seele. Eine onkologische Rehabilitation (Reha) kann helfen, die Folgen einer Krebsbehandlung aufzufangen. Das sollten Betroffene dazu wissen.
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Welche Voraussetzungen müssen für eine onkologischen Reha erfüllt sein?

OP und Bestrahlung sind geschafft. Nun geht es darum, nach der Krebstherapie wieder zu Kräften zu kommen. Dabei kann eine onkologische Reha helfen. Doch welche Voraussetzungen müssen Betroffene dafür erfüllen?

Onkologische Reha – auch Rentner haben Anspruch

Reha-Behandlungen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen - das können in aller Regel nur Erwerbstätige. Die onkologische Reha ist eine Ausnahme: Auch wer bereits eine Rente bezieht, zum Beispiel eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, hat Anspruch darauf. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.

Reha kann direkt nach einer Krebs-Erstbehandlung begonnen werden

Eine Reha kann erst starten, wenn die Erstbehandlung - also die Tumor-Operation oder Bestrahlung - abgeschlossen ist. Es ist aber möglich, dass sich die Reha direkt an den Klinikaufenthalt anschließt. Der Antrag sollte dann laut der Deutschen Krebshilfe bereits im Krankenhaus gestellt werden. Der dort ansässige Sozialdienst kann dabei helfen.
 
 

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Patient:innen müssen fit genug für eine onkologische Reha sein

Ebenfalls wichtig: Wer in die Reha gehen möchte, muss fit genug dafür sein. Laut Deutscher Krebshilfe sollten Patient:innen zum Beispiel in der Lage sein, sich selbstständig anzuziehen und zu essen.

Wie wird eine onkologische Reha beantragt?

Das geht online. Die Formulare sind auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zu finden. Wichtig: Damit der Antrag schnell bearbeitet werden kann, braucht es einen Befundbericht. Das ist ein Formular, das von den behandelnden Ärzt:innen ausgefüllt werden muss. Wer sich eine bestimmte Klinik oder einen bestimmten Ort wünscht, sollte das in den Antrag schreiben, rät die Rentenversicherung.

Widerspruchsrecht nach Ablehnung durch die Rentenversicherung

Gut zu wissen: Lehnt die Rentenversicherung den Antrag ab, kann man Widerspruch einlegen. Das muss innerhalb eines Monates schriftlich passieren. Der Widerspruch muss dabei begründet werden.

Wie läuft eine onkologische Reha ab?

Laut der Deutschen Rentenversicherung kann eine onkologische Reha stationär, aber auch ambulant stattfinden. In aller Regel dauert sie 3 Wochen. Sie kann aber verlängert oder verkürzt werden.  Was genau auf dem Plan steht, hängt von der individuellen Erkrankung ab. Eine junge Brustkrebspatientin braucht andere Therapieangebote als ein älterer Mann mit Darmkrebs. Im Kern geht es darum, Strategien zu entwickeln, um den Alltag nach der Krebsbehandlung gut meistern zu können.

dpa


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