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DKFZ klärt auf: Richtig vor UV-Strahlen schützen

DKFZ klärt auf: Richtig vor UV-Strahlen schützen
©Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
Die Tage werden länger, die Kraft der Sonne nimmt zu. Spätestens jetzt wird es Zeit, an den Sonnenschutz zu denken. Die Gefahr von Sonnenbrand, vorzeitiger Hautalterung und einigen Formen von Hautkrebs kann so reduziert werden. Eine Voraussetzung ist die richtige Handhabung der Sonnencreme. Tipps und Hinweise liefert zu Beginn der Sommersaison der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).
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Eincremen mit einer Sonnencreme oder -milch mit einem hohen Lichtschutzfaktor kann zumindest teilweise vor der schädlichen UV-Strahlung schützen. Das ist bekannt. Es gibt aber weitere Details und Hinweise, die zu beachten sind, um das Schutzpotenzial der Sonnencreme bestmöglich zu nutzen. Zum Bespiel sollten Sonnenschutzmittel 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien aufgetragen werden. Erst danach hat sich die schützende Wirkung voll entwickelt.
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©Thaut Images - stock.adobe.com

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Wieviel sollte es sein?

Empfohlen werden 2 Milligramm des Sonnenschutzmittels pro Quadratzentimeter Haut. Bei einem Erwachsenen entspricht das 4 gehäuften Esslöffeln für den ganzen Körper. Dr. Susanne Weg-Remers, DKFZ, meint dazu: „Meist werden Sonnenschutzmittel zu sparsam verwendet – nicht ohne Folgen. Denn wird zum Beispiel nur die Hälfte der empfohlenen Menge verwendet, verringert sich der Lichtschutzfaktor um 2 Drittel und es kommt viel schneller zu Sonnenbrand.“ Als Ansprechpartner für Patienten, Angehörige und Interessierte beantworten die Ärzte des Krebsinformationsdienstes alle Fragen zu Krebs – verständlich, kostenlos und auf dem neuesten Stand der Forschung. Das Angebot steht täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr telefonisch unter 0800-420 30 40 oder unter der E-Mail-Adresse krebsinformationsdienst@dkfz.de zur Verfügung.

Die Finger-Regel

4 Esslöffel – und wie werden die bestmöglich auf dem Körper verteilt? Auskunft gibt die Finger-Regel, bei der als Maßeinheit für die Sonnencreme-Menge die Länge des Fingerendglieds („finger-tip“) eines Erwachsenen zugrunde gelegt wird. Und so geht es: Die 2,5-fache Menge eines „finger-tip“ wird auf Gesicht und Kopf aufgetragen, 3-mal so viel auf jeden Arm, 6-mal so viel auf jedes Bein und die 7-fache Menge auf Oberkörper und Rücken.

Eincremen ist kein Freifahrtschein

Wichtig zu wissen: Sonnenschutzmittel, auch mit sehr hohem Lichtschutzfaktor, können die UV-Strahlung nicht komplett blockieren und ersetzen darum auf keinen Fall andere UV-Schutzmaßnahmen, wie Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Aufenthalt im Schatten. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen. Aber Achtung: Nachcremen ersetzt nur die Sonnencreme, die zum Beispiel beim Schwimmen oder Schwitzen verloren gegangen ist – die Wirkdauer verlängert sich dadurch nicht.

Was machen mit Resten vom Vorjahr?

Wer Sonnenschutzmittel regelmäßig und ausreichend anwendet, muss sich diese Frage oft gar nicht stellen. Falls es aber doch noch Restbestände geben sollte: In einer aktuellen französischen Studie wurden erhöhte Gehalte an Benzophenon in künstlich um ein Jahr gealterten Octocrylen-haltigen Sonnschutzmitteln nachgewiesen. Die internationale Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) hat Benzophenon 2013 als möglicherweise krebserregend eingestuft. Allerdings beruht die IARC-Einstufung auf Fütterungsstudien an Tieren, Ergebnisse für die Anwendung beim Menschen fehlen. Fazit des Krebsinformationsdienstes: Eine Sonnencreme vom Vorjahr zu verwenden, ist vermutlich besser, als gar keine. Frische Produkte sollten aber bevorzugt eingesetzt werden. Alternativ kann auch auf eine Sonnencreme ohne Octocrylen zurückgegriffen werden. 

UV-Strahlung nicht unterschätzen

Hauptrisikofaktor für schwarzen und hellen Hautkrebs ist die ultraviolette Strahlung durch intensive Sonnenbelastung. Mit mehr als 200.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Hautkrebs die häufigste Krebserkrankung in Deutschland. An der gefährlichsten Form, dem malignen Melanom der Haut, erkrankten 2016 rund 23.200 Personen neu. Rund 3.000 verstarben daran. Gemäß dem gesetzlichen Früherkennungsprogramm haben Männer und Frauen ab einem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf eine Hautuntersuchung, zum Beispiel durch einen Dermatologen oder Hausarzt mit entsprechender Fortbildung.

Deutsches Krebsforschungszentrum


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